Film-, Foto- und Tonaufnahmen
Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf dem Vereinsgelände für gewerbliche Zwecke bedürfen der (vorherigen) schriftlichen Zustimmung des Vorstandes; losgelöst davon, ob, wann und für welche Dauer diese mittels welchem Medium veröffentlicht werden oder nicht.
In Bedarfsfall ist zusätzlich die Zustimmung/Genehmigung von Personen einzuholen, die auf Film- und/oder Fotoaufnahmen abgebildet und/oder aufgenommen werden sollen und/oder visuell und/oder akustisch wiederzugeben sind und/oder zu hören sein sollen. Bei minderjährigen Personen ist ergänzend die Zustimmung/Genehmigung der sorgeberechtigten Personen einzuholen. Im Übrigen sind die allgemeinen Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild, Bildnisrecht, etc.) abzubildender Personen nach den einschlägigen Vorschriften zu beachten (DSGVO, KunstUrhG, etc.) zu wahren.