Besuch des Kinderbauernhofes ab Freitag den 7.8.2020
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
unter Berücksichtigung der aktuellen „Corona-Verordnung“ für das Bundesland Brandenburg wollen wir den Bauernhof langsam und schrittweise in den uns gegeben Möglichkeiten wieder öffnen.
Wir bitten zu beachten, dass das Hofleben von den ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern in deren Freizeit mit viel Empathie und Engagement gelebt wird, so dass wir unter den Auflagen der Corona-Verordnung derzeit noch nicht die gewohnte und zeitlich umfangreichere Hoföffnung durchführen können. Das sonntägliche Ponyreiten findet, da wir derzeit keine Möglichkeit sehen, dass der Mindestabstand eingehalten wird, bis auf weiteres noch nicht statt.
Die Hoföffnung wird ausschließlich zu den Zeiten erfolgen, zu welcher ein Mitglied auf dem Hof anwesend ist. Diese sind voraussichtlich:
– Montag bis Freitag ab ca. 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
– Samstag und Sonntag ab ca. 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Besuch des Bauernhofes setzt voraus, dass alle Besucherinnen und Besucher die Vorgaben der Corona-Verordnung umsetzen:
– jede Person ist aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten,
– zwischen Personen ist im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten,
– im Bedarfsfall ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
– jede Person hat die Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln im Einzelfall sicherzustellen,
– Personendaten sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen; Personendaten sind der Vor- und Familienname und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Bei der Erfassung der Daten ist zu verhindern, dass Betroffene Kenntnis von personenbezogenen Daten anderer Betroffener erhalten.
Wir gehen davon aus, dass Sie zuvor nicht aus einem Risikogebiet kommen und keine Corona-Symptome haben oder an Corona erkrankt sind.
Hinweis: Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Corona-Verordnung kann die zuständige Behörde mit einem Bußgeld ahnden; z. B. Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot mit einem Bußgeld von 50,00 € bis 250,00 €. (Quelle: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf)
Der Besuch des Kinderbauernhofes setzt ferner voraus, dass bei jedem Hofbesuch Sie sich bzw. eine Person eines Haushaltes für alle weiteren Personen des Haushaltes in ein Anwesenheitsformular eintragen. Das Formular finden Sie in dem „Häuschen“ rechts neben dem Eingang. Das ausgefüllte Formular werfen Sie bitten in den Briefkasten im dem „Häuschen“ ein.
Für Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:
info@kinderbauernhof-grossziethen.de